Private Krankenversicherung: Höhere Versicherungspflichtgrenze beim Wechsel von der GKV in die PKV für 2013
Anfang 2013 wurde die sogenannte Versicherungspflichtgrenze deutlich erhöht. Dadurch steht jetzt die Tür in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für manche Privatversicherte wieder offen. Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht 2013 für Beschäftigte mit einem Monatseinkommen von bis zu 4.350 €. In 2012 lag diese Grenze bei 4.237,50 €. Wer 2012 bereits regelmäßige Einkünfte über der Versicherungspflichtgrenze hatte und 2013 – voraussichtlich – auch über dieser Grenze liegen wird, kann entweder in eine private Krankenversicherung wechseln oder freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Die Versicherungspflichtgrenze für 2013 liegt bei 52.500 € Brottojahreseinkommen. Die Beitragsbemessungsgrenze für 2013 liegt bei 47.250 € Jahresbruttoeinkommen. Sie gibt das höchste Bruttoentgelt für die Berechnung des Beitrages zur jeweiligen Sozialversicherung an. Liegt das Bruttoeinkommen über diesen Betrag, steigt der Beitrag zur jeweiligen Sozialversicherung (gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung) nicht mehr an.