Investmentdepots sind bei Bankenpleite geschützt.

Foto DZ2Bricht eine deutsche Großbank zusammen, kann Bankkunden ein ähnliches Schicksal erleiden wie Sparern in Zypern.

Wer sich auf die Einlagensicherungsfonds deutscher Institute verlässt, wird bei einer Großpleite im Regen stehen. Denn dafür sind diese schlichtweg nicht ausgerüstet. Ein rechtlicher Anspruch auf diesen Sicherungsmechanismus besteht nicht.

Tatsache ist, dass etwa 80 Prozent der deutschen Anlagergelder in Bankguthaben investiert sind und aus der vermeintlichen Sicherheit ein hohes Risiko wird.

Anleger in offenen Investmentfonds sind hier viel besser gestellt. Denn ein Investmentdepot kann von einer Bank nur verwahrt werden. Offene Investmentfonds sind per Gesetz Sondervermögen und von Verbindlichkeiten der Bank zu trennen. Im Falle einer Bankenpleite sind diese daher gesondert geschützt und zählen nicht zur Insolvenzmasse. Ein Depot kann leicht zu einer anderen Bank oder Verwahrstelle übertragen werden.

Dies ist ein entscheidender Vorteil gegenüber Bankguthaben, der die Thematik „Sicherheit“ gerade in Krisenzeiten neu definiert. Risikostreuung, Transparenz und Flexibilität sind weitere Vorzüge von Investmentfonds. Für jeden Anleger und jedes Anlageziel gibt es hierzu Lösungen: kurz-, mittel- und langfristig, von konservativ und risikoarm bis dynamisch.  

Gern beraten wir Sie unabhängig. Wir sind ausgebildete Fachleute auf diesem Gebiet, bereits seit über 20 Jahren. Ihr Daniel Zimprich

(Rechtlicher Hinweis: Diese Information stellt keine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.)

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..