Wenn nach einem heftigen Regen der Grundwasserspiegel steigt und dieses Wasser von außen in den Keller drückt, sitzt der Hauseigentümer sprichwörtlich im Regen. Denn für den entstandenen Schaden erhält er kein Geld, selbst wenn eine Elementarversicherung vorhanden ist.
Denn ansteigendes Grundwasser ist keine Überschwemmung. So lautet ein Urteil des Landgerichtes Berlin.
Tritt jedoch ein Gewässer über oder läuft der Keller wegen Regen voll, dann greift die erweiterte Elementarversicherung. Diese kann als Zusatzbaustein in die Wohngebäudeversicherung und in die Hausratversicherung eingeschlossen werden.
Eine Ausnahme kann die alte DDR-Versicherung bieten, insofern diese noch existiert. Denn hier ist oft noch der Grundwasserschaden abgesichert. Diese Policen wurden mit der Wende von der Allianz übernommen. Neu abschließen kann man solch einen Vertrag heute nicht mehr. Viele Kunden besitzen die alte „DDR-Gebäude- oder Haushaltversicherung“ jedoch gar nicht mehr, da die Verträge zwischenzeitlich geändert wurden.