Wer Berufsunfähigkeitsrente bekommt, muss diese versteuern. Besteuert wird jedoch nur der sogenannte Ertragsanteil.
Ein Beispiel:
Ein 39jähriger Mann erhält eine monatliche BU-Rente von 1.000 € bis zum gesetzlichen Renteneintritt mit 67 Jahren, d.h. über 28 Jahre lang. Der Ertragsanteil der BU-Rente beläuft sich auf 29% der Rente. Daher sind von 1.000 Euro Rente 290 Euro steuerpflichtig, also 3.480 €. Der Steuer-Grundfreibetrag 2019 beträgt jedoch 9.168 Euro p.a. , deswegen bleibt die Rente steuerfrei. Erst ab einer BU-Rente von monatlich 2.634,48 € würden gemäß Beispiel Steuern anfallen.